Willkommen im Referat von Notar Jauch
Das Notariatsteam um Notar Jauch besteht neben vielen qualifizierten Fachkräften in der Sachbearbeitung auch aus wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen mit erfolgreich abgeschlossener Notarprüfung. Sie übernehmen selbständig Beratungen, Besprechungen und vertreten den Notar z.B. bei dessen Urlaubsabwesenheit.
In der Notariatskanzlei sind weitere Aufgaben, z.B. am Empfang, beim elektronischen Urkundenversand und in der weiteren Urkundenausfertigung zentral organisiert. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten Hand in Hand zur effektiven Bearbeitung Ihres Anliegens.
Rufen Sie uns gerne an, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!
Das Team um Notar Jauch
Unsere Sozietät.
Unsere Kanzlei wird von drei Amtsträgern in einer Sozietät geführt. Finden Sie für Ihr Anliegen den passenden Ansprechpartner in unserem Team.
Notarielle Leistungen im Überblick
Wie alle Notarinnen und Notare sind auch wir Träger eines öffentlichen Amtes und üben vorsorgende Rechtspflege aus. Notarinnen und Notare sind unabhängige und unparteiliche Juristen, die für Rechts- und Beweissicherheit sorgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Man spricht von präventiver Rechtskontrolle.
Notare sind unabhängige und unparteiische Amtsträger, die Verträge und Willenserklärungen (z. B. Grundstückskaufverträge, Testamente) rechtsicher gestalten. Sie bieten eine umfassende rechtliche Beratung, um mögliche Risiken zu beseitigen und die Interessen aller Beteiligten fair auszugleichen.
Die notarielle Tätigkeit dient der Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten durch Schaffung klarer und rechtlich einwandfreier Grundlagen.
Eine vom Notar beurkundete Erklärung ist ein öffentliches Dokument mit besonderer Bindungswirkung. Die Feststellungen des Notars zum Inhalt, Ort und Zeitpunkt der Erklärung sind für Gerichte rechtlich bindend.
Die notarielle Urkunde bietet ein Höchstmaß an Beweissicherheit und schützt die Beteiligten vor späterem Anzweifeln oder einer Anfechtung der getroffenen Vereinbarungen.
Bestimmte notarielle Urkunden können direkt als Vollstreckungstitel dienen. Das bedeutet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. bei nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen) unmittelbar eingeleitet werden können, ähnlich wie bei einem Gerichtsurteil. Diese Funktion beschleunigt die Durchsetzung von Ansprüchen und erspart den Beteiligten in vielen Fällen langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren.
Die Historie der Kanzlei
Die Wurzeln unserer Notariatskanzlei führen zurück auf den von 1904 bis 1919 amtierenden königlichöffentlichen Notar Eugen Weigele in Stuttgart.
Es folgten die Notare Hermann Gänssle (1913-1940), Max Kettnaker (1922-1951), Adolf Walker (1940-1972), Richard Herrmann (1951-1981), Hermann Keller (1972-1999), Dr. Gerhard Zagst (1980-2012), Horst Bauer (1999-2013), Felix Kuhn (2012-2025) und die heute amtierenden Notare Klaus-Martin Jauch, Markus Göser und Notarin Stephanie Söhner.
Über viele Jahrzehnte steht unsere Notariatskanzlei ihren Mandanten in allen denkbaren Bereichen der vorsorgenden Rechtspflege seriös, zuverlässig und erfolgreich mit Rat und Tat zur Seite. Diese Tradition verpflichtet und prägt unser Amtsverständnis.
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Fragen & Antworten rund um die Kanzlei
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, erstellt Urkunden, beglaubigt Unterschriften und sorgt dafür, dass Verträge rechtssicher und ausgewogen gestaltet werden.
Eine notarielle Beurkundung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz sie vorschreibt – z. B. bei Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen, Gesellschaftsgründungen oder Vorsorgevollmachten.
Bei einer Beurkundung wird der gesamte Vertrag oder die Erklärung vom Notar vorgelesen, erläutert und unterzeichnet. Eine Beglaubigung betrifft dagegen nur die Echtheit einer Unterschrift oder Abschrift.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bei allen Notarinnen und Notaren in Deutschland gleich. Sie hängen vom Geschäftswert des Vorgangs ab, nicht vom Zeitaufwand. Für die Beurkundung eines Kaufvertrags setzen sich die Kosten typischerweise aus Notargebühren (Beurkundung, ggf. Beratung) und ggf. Mehrwertsteuer sowie Kosten für Grundbuch- oder Vollzugsdienste zusammen. Der genaue Betrag hängt vom Kaufpreis und dem Umfang der beurkundeten Regelungen ab.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Mandantenportal, um Ihr Anliegen zu schildern und Informationen und Daten zu übermitteln. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin gültige Ausweisdokumente und – je nach Vorgang – alle relevanten Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Entwürfe, Handelsregisterauszüge, Urkunden) mit. Ihre Notare informieren Sie im Vorfeld, was genau benötigt wird.
Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Vorgangs ab. Viele Standardverträge können innerhalb weniger Tage vorbereitet werden. Bei komplexen Unternehmens- oder Familienangelegenheiten kann die Bearbeitung etwas länger dauern. Wir informieren Sie stets transparent über den zeitlichen Ablauf.
Wir bemühen uns, auch kurzfristige Terminwünsche zu berücksichtigen – insbesondere bei dringenden Angelegenheiten wie Vollmachten oder Fristsachen. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail, oder über unser Mandantenportal, damit wir gemeinsam einen passenden Termin finden können.
Ja. Sie erhalten den Entwurf in der Regel mehrere Tage vor dem Termin, damit Sie ihn in Ruhe prüfen und bei Bedarf Fragen stellen können. Bei sog. Verbraucherverträgen ist die Einhaltung einer Vierzehntagesfrist nach Erhalt des Entwurfs bis zum Beurkundungstermin gesetzlich vorgeschrieben. Bei ehevertraglichen Vereinbarungen findet im Regelfall eine persönliche Besprechung des Entwurfs vor Beurkundung statt.
Bitte informieren Sie das Notariat so früh wie möglich. In vielen Fällen kann ein neuer Termin vereinbart oder eine Vertretung mit Vollmacht organisiert werden.
Ja. Eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer notariellen Tätigkeit ist Teil des Amts. Der Notar erläutert Ihnen die rechtlichen Konsequenzen und sorgt für eine faire und ausgewogene Gestaltung. Bei erb- und familienrechtlichen Urkunden ist es üblich, dass der Notar zunächst auf Basis eines Beratungstermins einen Entwurf erstellt und die Beurkundung dann als zweiter Termin stattfindet. Bei überdurchschnittlich komplexen Sachverhalten im Immobilien- und im Gesellschaftsrecht findet ebenfalls zunächst ein Beratungstermin statt.
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Manche Beglaubigungen oder einfache Anfragen können jedoch nach Absprache kurzfristig erfolgen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Mandantenportal erreichen.
Das Büro befindet sich zentral in Stuttgart Stadtmitte (im Einkaufszentrum DAS GERBER) und ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Stadtmitte / Rotebühlplatz) oder mit dem Auto erreichbar. Parken können Sie in der hauseigenen Tiefgarage des Einkaufzentrums DAS GERBER. Wir vergüten die Parkzeit für die Dauer Ihres Termins. Der Zugang ist aus der Tiefgarage oder über den Eingang Tübinger Straße 26 unkompliziert möglich. Es gibt jedoch keinen direkten Durchgang vom Kaufhausbereich zum Büro. Details entnehmen Sie der Beschreibung „Ihr Weg zu uns“.
Ihr Weg in unsere Kanzlei
Sie finden unsere Kanzlei zentral in Stuttgart, in der Tübinger Straße 26, 70178 Stuttgart.
Für die Dauer Ihres Termins steht Ihnen die Tiefgarage des Hauses zur Verfügung. Sie fahren zu den groß dimensionierten Parkplätzen von den Einfahrten an der Paulinenstraße oder Tübinger Straße her ein. Bitte nutzen Sie die Parkplätze auf Ebene P2 in der Nähe des Ausgangs zum Treppenhaus Tübinger Straße 26. Orientieren Sie sich am Schild „Notar“ mit dem Landeswappen. Als Service für unsere Mandanten vergüten wir Ihnen die Parkgebühr im Anschluss an Ihren Besuch elektronisch auf Ihre Parkkarte. Auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns völlig unkompliziert (Haltestellen Stadtmitte oder Rotebühlplatz).
Der Zugang zu unserem Büro im vierten Geschoss erfolgt barrierefrei von der Tübinger Straße her oder aus der Tiefgarage über das Treppenhaus mit Aufzugsanlage. Dort und in allen Parkdecks (Ausgänge Richtung Tübinger Straße) können Sie Kontakt mit unserem Empfang durch Scroll-Auswahl unseres Kanzleinamens (Notare Jauch Göser Söhner) im Sprechanlagenmenü aufnehmen. Wir öffnen Ihnen dann gerne.
Unsere Kanzlei ist geöffnet von Montag bis Freitag, 8:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 17:00 Uhr. Darüber hinaus sind Termine selbstverständlich auch nach individueller Vereinbarung möglich.
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Jauch, Göser und Söhner
Tübinger Straße 26
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